DFB-Praesidium waelzt Polizeikosten fuer Hochrisikospiele auf die Heimvereine ab
Das DFB-Praesidium hat am 11. September 2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst: Polizeikosten fuer Hochrisikospiele werden kuenftig an die Heimvereine weitergegeben.
Von Die Redaktion 11. September 2026
Das Praesidium des Deutschen Fussball-Bundes hat am Freitag einen weitreichenden Grundsatzbeschluss zur Weitergabe von Polizeikosten gefasst. Wie der Sportschau-Bericht und die offizielle DFB-Mitteilung am 11. September 2026 uebereinstimmend meldeten, wird der DFB kuenftig Gebuehrenbescheide fuer den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen mindestens anteilig an die jeweiligen Heimvereine weiterreichen. Der Beschluss betrifft primaer die vom DFB organisierten Wettbewerbe DFB-Pokal und 3. Liga; die Bundesliga liegt in der Hoheit der DFL.
Der Grundsatzbeschluss vom 11. September - was der DFB formalisiert
Das Praesidium tagte am Freitag in Frankfurt am Main und beschloss einen Grundsatz, der die bisherige DFB-Position substanziell dreht. Bis in den Mai 2026 hinein hatte der Verband die Weitergabe von Polizeikosten oeffentlich als betriebswirtschaftlich riskant bezeichnet. Der Praesidiumsbeschluss ueberfuehrt diese Position nun in eine formal abgestimmte Weitergabepraxis.
Die Kernformulierung lautet, dass der DFB Bescheide fuer entstandene Mehrkosten mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weitergeben wird. Die Formulierung “mindestens anteilig” laesst prozedural Raum fuer eine gestaffelte Weitergabe, die die Ligazugehoerigkeit oder die Etatgroesse eines Klubs beruecksichtigen koennte. Praktisch bedeutet der Beschluss: wenn ein Bundesland dem DFB fuer ein DFB-Pokal-Spiel oder ein Drittligaspiel einen Polizeikosten-Bescheid schickt, geht dieser Bescheid mindestens teilweise an den ausrichtenden Klub weiter.
Der Zeitpunkt ist bewusst gewaehlt. Er liegt etwas mehr als zwei Monate nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Bremer Gebuehrenordnung, das den bundeslaendlichen Gebuehrenbescheiden die rechtliche Basis gegeben hat, und in einer Phase, in der weitere Bundeslaender ihre Gebuehrenpraxis prueft. Das Saarland bereitet nach dem Karlsruher Urteil bereits eine entsprechende Regelung vor.
Rechtsgrundlage - Karlsruher Urteil und die Bremer Gebuehrenordnung
Die Rechtsgrundlage fuer die Gebuehrenbescheide der Bundeslaender ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bremer Gebuehrenordnung. Karlsruhe hat entschieden, dass es den Laendern grundsaetzlich erlaubt ist, fuer den polizeilichen Mehraufwand bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen Gebuehren zu erheben. Das Urteil beendete einen mehrjaehrigen Rechtsstreit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fussball Liga.
Bremen hatte 2014 die bundesweit erste Gebuehrenordnung fuer Polizeieinsaetze bei Hochrisikospielen erlassen und den ersten Bescheid fuer das Nordderby Werder Bremen gegen Hamburger SV an die DFL geschickt. Die DFL klagte, das Verwaltungsgericht Bremen entschied 2017 zunaechst zugunsten der DFL, das Oberverwaltungsgericht Bremen kippte diese Entscheidung 2018 und das Bundesverwaltungsgericht bestaetigte 2019 die Gebuehrenordnung. Der DFL-Weg fuehrte anschliessend nach Karlsruhe, wo die Verfassungsbeschwerde nun endgueltig abgewiesen wurde.
Mit dem Praezedenzfall im Ruecken koennen alle 16 Bundeslaender vergleichbare Gebuehrenordnungen erlassen. Der DFB muss davon ausgehen, dass die Zahl der Gebuehrenbescheide in den kommenden Monaten und Jahren spuerbar steigen wird. Der Praesidiumsbeschluss vom 11. September ist die verbandliche Antwort auf diese absehbare finanzielle Belastung.
Betroffene Wettbewerbe - DFB-Pokal und 3. Liga direkt, Bundesliga ueber die DFL
Der Praesidiumsbeschluss bindet den DFB in seiner Rolle als Veranstalter. Direkt betroffen sind damit der DFB-Pokal und die 3. Liga, deren organisatorische Hoheit beim DFB liegt. In beiden Wettbewerben treten regelmaessig Spiele mit Hochrisiko-Einstufung auf: Zweitrunden-Duelle mit Traditionsvereinen und Drittliga-Partien mit rivalisierenden Fanlagern gehoeren zu den Standard-Konstellationen, in denen die Polizeikosten deutlich ueber dem Regeleinsatz liegen.
Die 1. und 2. Bundesliga liegen in der Verantwortung der DFL. Der Praesidiumsbeschluss des DFB bindet die DFL formal nicht. Die DFL hat den Rechtsstreit mit Bremen ueber die Instanzen gefuehrt und ist damit unmittelbar konfrontiert mit der Frage, wie sie die Gebuehrenbescheide der Bundeslaender in Zukunft handhabt. Eine analoge Regelung fuer Bundesliga-Partien ist damit denkbar, aber zum Stand des Praesidiumsbeschlusses nicht formalisiert.
Der Beschluss trifft die 3. Liga besonders hart. Drittliga-Klubs bewegen sich in einer Etatgroessenordnung, in der ein sechsstelliger Bescheid pro Hochrisikospiel schnell in die Kategorie der wirtschaftlichen Existenzfrage rueckt. Die im Mai 2026 vom DFB selbst gewaehlte Formulierung “existenzbedrohend” bezog sich genau auf diese Konstellation. Die Formulierung “mindestens anteilig” im Praesidiumsbeschluss laesst sich als Signal lesen, dass der DFB in der 3. Liga eine niedrigere Weitergabequote wird pruefen muessen.
Neuendorfs Positionswechsel - vom Mai-Warnruf zur formalen Anlastung
DFB-Praesident Bernd Neuendorf begruendete den Beschluss in der offiziellen Mitteilung mit dem Satz, sollten dem DFB Gebuehrenbescheide fuer Polizeikosten zugehen, werde man diese an die jeweiligen Vereine mindestens anteilig weitergeben. Die Formulierung ist zurueckhaltend, aber operativ eindeutig.
Neuendorfs Positionierung markiert einen Wechsel vom warnenden zum verwaltenden Modus. Im Mai 2026 hatte der DFB-Praesident die Weitergabe von Polizeikosten oeffentlich als betriebswirtschaftlich riskant und fuer Klubs in den unteren Ligen “existenzbedrohend” bezeichnet. Nach dem Karlsruher Urteil im Sommer 2026 hat sich die Ausgangslage veraendert: die Bundeslaender koennen die Bescheide rechtssicher versenden, und der DFB kann sich nicht mehr auf die Hoffnung stuetzen, das Bundesverfassungsgericht wuerde die Gebuehrenordnung kippen.
Der Beschluss steht in einer Reihe institutioneller Weichenstellungen, die Neuendorf im Nachgang zur WM 2026 vorantreibt. Parallel laufen die Sondierungen des DFB in der FIFA-Governance-Debatte rund um den Infantino-Investorendeal und die anschliessende FFF-Positionierung gegen die Infantino-Wiederwahl. Neuendorf agiert damit an mehreren Governance-Fronten gleichzeitig.
Werder Bremen als Praezedenzfall - wo die Rechnungen bereits laufen
Werder Bremen ist der einzige Bundesligist, der aktuell mit einer laufenden Gebuehrenpraxis konfrontiert ist. Die Freie Hansestadt Bremen hat als bisher einziges Bundesland eine wirksame Gebuehrenordnung, und Werder als einziger Erst- und Zweitligist der Stadt Bremen bekommt die Bescheide direkt. Mit dem Karlsruher Urteil endet der juristische Weg der DFL, und die Bremer Regelung ist damit endgueltig anwendbar.
Fuer die Bemessung der Gebuehren ist der tatsaechliche Personalaufwand entscheidend: Zahl der eingesetzten Beamten, Einsatzdauer, Anfahrtsstunden aus anderen Bundeslaendern, Zusatzkraefte. Bei Hochrisikospielen wie dem Nordderby gegen Hamburger SV oder Partien gegen Klubs mit einer ausgepraegten Ultra-Basis liegen die Bescheide im hohen sechsstelligen Bereich.
Der DFB-Praesidiumsbeschluss vom 11. September ordnet den Werder-Fall in einen breiteren Rahmen ein. Wenn Sachsen, Niedersachsen, Hessen oder Bayern nach dem Karlsruher Urteil vergleichbare Gebuehrenordnungen erlassen, werden auch Borussia Dortmund, Werder Bremen, Eintracht Frankfurt und der FC Bayern Muenchen von den Regelungen erfasst.
Offene Fragen - Hoehe pro Spiel, Klubreaktion, Rolle der DFL
Der Praesidiumsbeschluss laesst mehrere Punkte offen. Erstens die konkrete Staffelung der Weitergabe. Die Formulierung “mindestens anteilig” ist bewusst unscharf und laesst Raum fuer eine Regelung, die die Ligazugehoerigkeit, die Etatgroesse und die Regelmaessigkeit der Hochrisiko-Einstufung eines Klubs beruecksichtigt.
Zweitens die Rolle der DFL. Der DFB kann fuer Bundesliga- und Zweitliga-Partien keine bindende Regelung erlassen. Ob und in welcher Form die DFL nachzieht, wird in den kommenden Wochen zu klaeren sein. Der Karlsruher Praezedenzfall hat die Ausgangslage fuer alle Beteiligten veraendert.
Drittens die Reaktion der Klubs. Offizielle Stellungnahmen der grossen Bundesligisten und der Drittligisten lagen zum Zeitpunkt des Praesidiumsbeschlusses nicht vor. Vor allem in der 3. Liga wird der Beschluss auf Widerstand stossen, weil die Etatgroessen dort die Weitergabe schnell zur wirtschaftlichen Frage machen. Der Ball liegt jetzt bei den Klubs, im DFB-Beirat und in der Debatte, wie eine Staffelung aussehen kann, die den Karlsruher Praezedenzfall respektiert, ohne unterklassige Vereine in eine Existenzkrise zu treiben.
Was der Beschluss vom 11. September in jedem Fall festhaelt: die WM-2026-Nachhut-Phase steht beim DFB nicht nur im Zeichen der Klopp-Neuausrichtung auf dem Rasen, sondern auch der institutionellen Antworten auf die Karlsruher Rechtsprechung abseits des Platzes.
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Die Redaktionfussballweltmeisterschaft.online
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