FIFA nennt UEFA-Antraege 'Schmutzkampagne' - Weltverband fordert Abweisung in drei US-Bundesstaaten
Die FIFA antwortet am 3. September 2026 auf die UEFA-Discovery-Antraege in Colorado, Florida und New York - Schmutzkampagne, Ausforschung, Antrag auf Abweisung.
Von Marco Feldmann 03. September 2026
Die FIFA hat am 3. September 2026 mit einem Prozessschriftsatz auf die UEFA-Discovery-Antraege vor US-Gerichten geantwortet und fordert deren Abweisung. Kern-Formulierung des Weltverbands: “Waehrend diese Antraege als juristische Schriftsaetze mit Ueberschriften und Aktenzeichen daherkommen, sind sie kaum mehr als Pressemitteilungen zur weiteren Unterstuetzung der Schmutzkampagne der UEFA gegen die FIFA und ihre Fuehrung.” Die Meldung wird um 19:16 UTC von kicker.de aufgegriffen und wenig spaeter von eurosport.de mit dem deutschen Wortlaut belegt. Die FIFA ergaenzt den Vorwurf einer “Ausforschung” und stuetzt den Antrag auf Abweisung auf den Einwand, es sei derzeit “weder in der Schweiz noch anderswo ein Strafverfahren anhaengig”.
FIFA-Statement 03.09.: “Schmutzkampagne” als Kern-Formulierung
Der 3.-September-Schriftsatz ist der bislang schaerfste Sprach-Beat der Weltverbands-Verteidigungs-Linie. Waehrend die erste FIFA-Antwort vom 31. Juli noch mit dem Kernsatz “Niemand verkauft den Fussball” und dem Verweis auf “falsche Medienberichte” arbeitete, greift die FIFA jetzt zur Vokabel “Schmutzkampagne” - einer Formulierung, die die UEFA-Vorstoesse nicht mehr als Sach-Kritik, sondern als koordinierte Rufschaedigungs-Aktion einstuft. Die Formulierung “kaum mehr als Pressemitteilungen” ist zusaetzlich als Vorwurf konzipiert, die UEFA nutze das Gerichts-Format zur oeffentlichen Kampagnen-Fuehrung, nicht zur eigentlichen Beweis-Sicherung.
Die Zuspitzung der Wortwahl folgt einer Eskalations-Logik. Nach der Nyoner UEFA-Boykott-Resolution vom 30. Juli hatte die FIFA institutionell verhandelt und im Monacoer Kompromiss vom 27. August schriftliche Garantien gegeben - im Gegenzug gab die UEFA die Boykott-Drohung auf. Die parallel autorisierte UEFA-Strafanzeige nach Artikel 158 des Schweizer Strafgesetzbuchs und die daran anschliessenden Discovery-Antraege interpretiert die FIFA nun als Bruch dieses Kompromiss-Klimas. Die Sprach-Verschaerfung ist das Signal: mit dem Justiz-Weg endet die diplomatische Zurueckhaltung.
Drei US-Bundesstaaten: Colorado, Florida, New York
Die UEFA hat ihre Discovery-Antraege in drei US-Bundesstaaten verteilt eingereicht. Colorado adressiert FIFA-Gesellschaften in Miami und Denver, ueber die Vermarktungs- und Beratungs-Vertraege im Zuge des Investoren-Prozesses gelaufen sein sollen. Florida zielt auf FFE-verbundene Vermarktungs-Vehikel im Sued-Osten der USA - im Weichbild der WM 2026 mit dem Halbfinale in Dallas und dem Endspiel in East Rutherford aufgebaute Strukturen. New York adressiert Thrive Capital selbst mit Sitz in Manhattan - die vom Kushner-Umfeld gegruendete Investment-Gesellschaft, die das FIFA-Forward-Enterprise-Term-Sheet verhandelt hatte.
Die drei-Bundesstaaten-Streuung folgt der Logik der ortlichen Zustaendigkeit nach 28 U.S.C. §1782: nur ein US-Bezirksgericht mit Sitz im gleichen Bezirk wie der Adressat kann die Discovery-Anordnung erlassen. Die UEFA muss also fuer jeden potenziellen Dokument-Bestand-Halter das jeweils zustaendige Gericht ansprechen. Die drei Antraege zusammen ergeben ein Beweis-Rahmen-Werk, das die interne FIFA-Kommunikation, die FFE-Vermarktungs-Vertraege und die Thrive-Capital-Verhandlungs-Historie erfassen soll. Ohne die Discovery-Antraege waere die Schweizer Strafanzeige nach Art. 158 StGB auf oeffentlich zugaengliche Dokumente und Insider-Aussagen beschraenkt.
Prozeduraler Kern: kein Strafverfahren, keine Discovery
Der harte prozedurale Einwand der FIFA lautet: es sei “derzeit weder in der Schweiz noch anderswo ein Strafverfahren anhaengig”. Ohne rechtshaengiges auslaendisches Verfahren fehle der 28-USC-1782-Antragstellerin die Voraussetzung des “interested person in a foreign proceeding”. Die UEFA-Autorisierung der Strafanzeige durch die UEFA-Exekutive am 27. August in Monaco sei ein interner Beschluss, keine Rechtshaengigkeit bei der Schweizer Bundesanwaltschaft in Bern oder bei der Zuercher Staatsanwaltschaft. Die eigentliche Anzeige-Erstattung stehe aus.
Die UEFA-Gegen-Argumentation stuetzt sich auf die US-hoechstgerichtliche Entscheidung Intel Corp. v. Advanced Micro Devices (542 U.S. 241, 2004), die den Anwendungs-Bereich von §1782 weit ausgelegt hat. Das Kriterium “reasonably contemplated” erfasse gerade solche Vor-Anklage-Phasen: die formale Autorisierung durch das UEFA-Exekutiv-Organ, die oeffentlich bekannt gegebene Absicht der Anzeige-Erstattung und die parallel gestellten Discovery-Antraege stellten die Absehbarkeit her. Ein US-Bezirksgericht muss diese Gewichtungs-Frage entscheiden - Massstab ist die Wahrscheinlichkeit der Verfahrens-Eroeffnung im auslaendischen Forum, nicht die formale Anhaengigkeit.
”Ausforschung” als zweiter Kern-Vorwurf
Der zweite Kern-Vorwurf der FIFA lautet “Ausforschung” - der juristische Terminus fuer den Versuch, ohne konkreten Anfangsverdacht in ein Fremd-Aktenbestand einzudringen. Der Vorwurf zielt auf die Breite der UEFA-Antraege: nicht ein konkretes Beweisstueck werde bezeichnet, sondern der gesamte FFE-Vertrags- und Kommunikations-Bestand aus einem Jahr Vorbereitungs-Zeit. Diese Breite widerspreche dem in §1782 vorgeschriebenen Konkretheits-Mass - Discovery duerfe nicht zur allgemeinen Erkundungs-Fahrt werden.
Die UEFA-Vertreter halten dagegen, die Breite sei sach-notwendig, weil der Investoren-Prozess bewusst in Vertraulichkeits-Schutz gefuehrt worden sei. Ohne breite Discovery bleibe der Prozess-Ablauf unrekonstruierbar. Aus der dfb-neuendorf-watzke-Institutions-Erklaerung vom 29. Juli sei bereits belegt, dass das FIFA-Council und die stellvertretenden FIFA-Praesidenten nicht in die Verhandlungen einbezogen wurden - die vollstaendige Vertrags-Historie liege damit ausschliesslich in der FFE-Sphare und bei Thrive Capital. Die US-Rechtsprechung gibt den Bezirksgerichten breite Ermessens-Spielraeume bei der Frage, wie breit eine Discovery angeordnet werden darf.
Was aus der FIFA-Antwort fuer die 28-USC-1782-Antraege folgt
Der praktische Fahrplan ist drei-stufig. Die US-Bezirksgerichte in Colorado, Florida und New York muessen ueber die FIFA-Abweisungs-Antraege entscheiden - der uebliche Zeit-Horizont sind zwei bis vier Monate je Antrag, kann bei kontroverser Rechts-Frage laenger werden. Bei Zulassung der Discovery folgen die eigentlichen Dokument-Aushaendigungs-Verhandlungen mit den betroffenen FIFA-Gesellschaften und Thrive Capital - hier sind weitere Streit-Punkte um Attorney-Client-Privileg und Geschaefts-Geheimnisse zu erwarten. Erst danach steht das gesammelte Material der UEFA fuer die Schweizer Strafanzeige zur Verfuegung.
Sollte auch nur eines der drei Bezirksgerichte die Discovery zulassen, ist der Beweis-Rahmen der UEFA-Anzeige substanziell verbreitert. Sollten alle drei Antraege abgewiesen werden, muss die UEFA ihre Schweizer Strafanzeige auf oeffentlich zugaengliches Material und Insider-Aussagen stuetzen - deutlich schwaechere Beweis-Position. Die FIFA setzt mit dem 3.-September-Schriftsatz auf diesen zweiten Pfad und hofft, die UEFA-Beweis-Grundlage schon vor Anzeige-Erstattung zu unterlaufen.
Wo der 03.09.-Beat in der UEFA-FIFA-Eskalation steht
Die FIFA-Antwort vom 3. September ist der bislang zwoelfte grosse Beat der Post-WM-Governance-Kaskade. Vorlaeufer auf UEFA-Seite: die Nyoner Boykott-Resolution vom 30. Juli, die Monacoer Beschluss-Verbindung von Boykott-Aufhebung und Strafanzeige-Autorisierung, die Discovery-Antraege in Colorado/Florida/New York und juengst der Watzke-DLF-Persoenlich-Vorstoss vom 2. September mit der Hoffnungs-Formel auf einen freiwilligen Infantino-Rueckzug.
Vorlaeufer auf FIFA-Seite: die erste Verteidigungs-Antwort vom 31. Juli, die Infantino-Instagram-Wut-Rede-Serie Mitte August, der KNVB-Reformbrief vom 31. August als niederlaendische Nachlese-Position. Der FIFA-Kongress in Rabat am 18. Maerz 2027 ist der politische Ziel-Termin, an dem Infantino die Wiederwahl anstrebt und die UEFA einen Gegenkandidaten aufstellen will. Der Bewerbungs-Schluss faellt auf den 18. November 2026. Bis dahin bleiben knapp elf Wochen - der US-Gerichts-Kanal ist damit vor der Bewerbungs-Frist unwahrscheinlich abgeschlossen, aber das Verfahren wird die Wahlkampf-Phase begleiten.
Die Sprach-Verschaerfung auf beiden Seiten - “Schmutzkampagne” der FIFA, “kriminelle Misswirtschaft” der UEFA - macht die Distanz sichtbar, die eine institutionelle Verstaendigung vor der Wahl noch zulaesst. Die UEFA-Vertreter im FIFA-Council werden am kommenden Vorstands-Turnus in Zuerich mit der Frage konfrontiert, wie sich der FIFA-Prozess-Angriff auf die tagesgeschaeftliche Zusammenarbeit auswirkt. DFB-Aufsichtsratsvorsitzender Watzke hat mit seiner Persoenlich-Positionierung vom 2. September eine erste Grenze abgesteckt: der Boykott bleibt ein Krisen-Instrument der konkreten Investoren-Konfrontation und wird nicht zur dauerhaften Waffe. Die Wahl-Legitimation vom 18. Maerz 2027 in Rabat entscheidet, ob der Konflikt in der Nachwelle abgebaut werden kann oder in eine neue Amts-Periode Infantinos hinein andauert.
Autor
Marco FeldmannRedakteur Internationaler Fußball
Marco Feldmann hat den Blick auf den Weltfußball: WM-Qualifikation in allen Konföderationen, die 48 WM-2026-Teilnehmer, die Klub-WM und Geheimfavoriten. Bei fussballweltmeisterschaft.online ordnet er ein, wer in Nordamerika für Überraschungen sorgen kann.
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